Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mobile Shine – Fahrzeugaufbereitung
Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie unseren Service in Anspruch nehmen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen:

Mobile Shine
Inhaber: Benjamin Hornung
Hasselrader Weg 38
24242 Felde
Deutschland

– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –

und dem jeweiligen Kunden

– nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –

über die Durchführung von Fahrzeugaufbereitungs- und Pflegeleistungen.


2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich:

  • Fahrzeugaufbereitung

  • Fahrzeugreinigung (Innen- und Außenreinigung)

  • Lackpflege und -aufbereitung

  • Politur- und Versiegelungsarbeiten

  • sonstige vereinbarte Pflegeleistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot oder der Terminvereinbarung.


3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder elektronische Terminbestätigung

  • Annahme eines Angebots

  • mündliche Vereinbarung

  • oder durch Übergabe des Fahrzeugs zur Durchführung der vereinbarten Leistung


4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich als Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).
Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer.

Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung ohne Abzug fällig.

Akzeptierte Zahlungsmethoden:

  • Barzahlung

  • Überweisung

Der Auftragnehmer behält sich vor, bei größeren Aufträgen eine Anzahlung zu verlangen.


5. Leistungsdurchführung

Die Aufbereitung erfolgt mit größter Sorgfalt und unter Verwendung geeigneter Pflegeprodukte.

Witterungsbedingte Verzögerungen oder Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. höhere Gewalt), berechtigen zur Terminverschiebung.


6. Zustand des Fahrzeugs / Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Vorschäden vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich mitzuteilen

  • Wertgegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen

  • Zugang zum Fahrzeug sicherzustellen

Für im Fahrzeug verbliebene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

Stark verschmutzte Fahrzeuge (z. B. Tierhaare, extreme Innenraumverschmutzung, Lackverunreinigungen) können zu einem Mehraufwand führen, der gesondert berechnet wird.


7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • bereits vorhandene Lackschäden, Steinschläge oder Kratzer

  • alters- oder nutzungsbedingte Materialermüdung

  • Schäden durch unsachgemäße Vorbehandlung

  • fest sitzende Verschmutzungen, die nur unter Risiko entfernt werden können

Bei empfindlichen oder vorgeschädigten Lacken erfolgt eine Bearbeitung nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.


8. Reklamation und Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind unmittelbar nach Übergabe des Fahrzeugs anzuzeigen.

Der Auftragnehmer erhält das Recht zur Nachbesserung.

Spätere Reklamationen, die nicht unmittelbar nach Abnahme erfolgen, können nicht berücksichtigt werden.


9. Terminabsage / Stornierung

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden.

Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale in Höhe von bis zu 30 % des vereinbarten Auftragswertes berechnet werden.


10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.


11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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